Verwendung von E-Mail Adressen / SPAM


Grundsätzlich braucht der Versender eine Einwilligung des Empfängers zum News­letter­empfang. Diese nennt man "Opt-In" oder "Double Opt-In".

Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.

Bitte beachten Sie beim Versenden von Angeboten an E-Mail-Adressen unten­stehende Informationen.


Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen

Gestützt auf das Fernmeldegesetz (FMG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Spam seit dem 1. April 2007 in der Schweiz grundsätzlich verboten.

Fernmelde­technisch gesendete Massen­werbung ist laut Artikel 3 lit. o UWG nur noch unter be­stimmten Bedingungen zulässig. Massen­werbung, welche nicht in direktem Zusammen­hang mit vom Empfänger angeforderten Inhalten steht, muss grund­sätzlich folgende drei Bedingungen erfüllen:
  • Die Massenwerbung muss nach Einwilligung des Empfängers gesendet werden (so genanntes Opt-in-Modell)
  • einen korrekten Absender und
  • einen Hinweis auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit enthalten.

Informationen von KOBIK (Koordi­nations­stelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität)

 Fernmeldegesetz (FMG)
(SR 784.10)

 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(SR 241)


Direktwerbung mittels Newsletter

Definition von Direktwerbung, Massenwerbung


Direktwerbung

Bei der Direktwerbung werden poten­tielle Kunden direkt an­ge­schrieben. Es handelt sich somit um eine verein­fachte Form des Direkt­marketing ohne Dialogelement, also ohne Response­ver­stärker. Im Unterschied zur all­gemeinen Massenwerbung hat die Direkt­werbung eine höhere Ziel­gruppen­sicherheit, weil sie im Gegen­satz z. B. zur Radio- oder Fernseh­werbung per­sonen­ge­richtet einge­setzt wird.

Quelle: Wikipedia

Massenwerbung

Massenwerbung ist eine Art der Mehr­heits­werbung. Bei der Massen­werbung wird von der werbenden Partei eine nicht gezielte Menge von Um­worbenen ange­sprochen. Beispiele für Massen­werbung sind unter anderem das Plakat, die Radio- oder die Fernseh­werbung.


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