Verwendung von E-Mail Adressen / SPAM
Grundsätzlich braucht der Versender eine Einwilligung des Empfängers zum Newsletterempfang. Diese nennt man "Opt-In" oder "Double Opt-In".
Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.
Bitte beachten Sie beim Versenden von Angeboten an E-Mail-Adressen untenstehende Informationen.
Die Rechtsgrundlagen
Gestützt auf das Fernmeldegesetz (FMG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Spam seit dem 1. April 2007 in der Schweiz grundsätzlich verboten.Fernmeldetechnisch gesendete Massenwerbung ist laut Artikel 3 lit. o UWG nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Massenwerbung, welche nicht in direktem Zusammenhang mit vom Empfänger angeforderten Inhalten steht, muss grundsätzlich folgende drei Bedingungen erfüllen:
- Die Massenwerbung muss nach Einwilligung des Empfängers gesendet werden (so genanntes Opt-in-Modell)
- einen korrekten Absender und
- einen Hinweis auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit enthalten.
Informationen von KOBIK (Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität)
Fernmeldegesetz (FMG)
(SR 784.10)
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(SR 241)
Definition von Direktwerbung, Massenwerbung
Direktwerbung
Bei der Direktwerbung werden potentielle Kunden direkt angeschrieben. Es handelt sich somit um eine vereinfachte Form des Direktmarketing ohne Dialogelement, also ohne Responseverstärker. Im Unterschied zur allgemeinen Massenwerbung hat die Direktwerbung eine höhere Zielgruppensicherheit, weil sie im Gegensatz z. B. zur Radio- oder Fernsehwerbung personengerichtet eingesetzt wird.
Quelle: Wikipedia
Massenwerbung
Massenwerbung ist eine Art der Mehrheitswerbung. Bei der Massenwerbung wird von der werbenden Partei eine nicht gezielte Menge von Umworbenen angesprochen. Beispiele für Massenwerbung sind unter anderem das Plakat, die Radio- oder die Fernsehwerbung.